Aktualisierungshinweis, Stand: 29. Juni 2026
Dieser Artikel wurde aktualisiert, um die seit August 2024 geltende Rechtslage zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr und zur Fahrerlaubnis-Verordnung genauer abzubilden. Wichtig ist: Es gibt keine automatische „Amnestie“ und keinen pauschalen Anspruch auf Rückgabe des Führerscheins. Betroffene können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Neubewertung ihres Falls oder eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Die Entscheidung trifft immer die zuständige Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall.
Cannabis-Legalisierung und entzogene Führerscheine: ein Überblick
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat auch im Straßenverkehr für weitreichende Veränderungen gesorgt. Bisher führte schon der bloße Konsum von Cannabis oft zum Entzug des Führerscheins, selbst wenn es keine direkte Beeinträchtigung beim Fahren gab. Das lag an strengen THC-Grenzwerten und der restriktiven Auslegung der Fahreignung durch die Behörden.
Neben der Legalisierung des Besitzes für Erwachsene wurde auch das Fahrerlaubnisrecht angepasst. § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung regelt, wann die Fahrerlaubnisbehörde bei Cannabis Eignungszweifeln ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen darf. Umgangssprachlich wird dabei häufig von einer „Amnestie“ gesprochen. Rechtlich geht es jedoch um eine Neubewertung nach geänderter Rechtslage, nicht um eine automatische Rückgabe des Führerscheins.
Davon können Betroffene profitieren, die ihren Führerschein wegen Cannabis verloren haben oder bei denen eine MPU angeordnet wurde. Allerdings entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde immer im Einzelfall. Frühere THC-Werte, Konsumhäufigkeit, Mischkonsum, mögliche Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit und der Stand des Verfahrens können dabei eine Rolle spielen.

Bisherige Rechtslage: Führerscheinentzug wegen Cannabis
In Deutschland wurde Cannabis im Straßenverkehr vor der Reform sehr streng bewertet. Bereits ein THC-Nachweis im Blutserum konnte zu Maßnahmen führen, auch wenn eine akute Beeinträchtigung im Einzelfall nicht immer eindeutig nachweisbar war. Besonders problematisch war für viele Betroffene, dass der frühere analytische Nachweiswert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum sehr niedrig lag.
Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehr ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Vorher gab es im Straßenverkehrsgesetz keinen gesetzlichen THC-Grenzwert, sondern einen von der Rechtsprechung herangezogenen analytischen Nachweiswert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum. THC kann je nach Konsumverhalten, Stoffwechsel und Produkt noch längere Zeit nachweisbar sein, auch wenn die berauschende Wirkung bereits nachgelassen hat.
Wer heute mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum ein Kraftfahrzeug führt, muss in der Regel mit einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. In schwereren Fällen, bei wiederholten Verstößen, Mischkonsum, Ausfallerscheinungen oder Hinweisen auf Cannabismissbrauch kann auch die Fahrerlaubnis gefährdet sein.
Laut bisheriger Rechtsprechung wurde zwischen gelegentlichem Konsum und regelmäßigem Gebrauch unterschieden: Ein einmaliger Konsum führte nicht automatisch zum Führerscheinentzug.
Allerdings konnte schon eine einmalige Auffälligkeit im Straßenverkehr eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Wer regelmäßig Cannabis konsumierte, galt als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs.
Wer kann von der neuen Rechtslage profitieren?
Wer wegen Cannabis seinen Führerschein verloren hat oder eine MPU-Anordnung erhalten hat, kann unter Umständen eine Neubewertung beantragen. In bestimmten Fällen kann eine MPU entfallen oder eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möglich sein.
Dafür müssen die Umstände des Einzelfalls geprüft werden. Besonders wichtig sind unter anderem:
Es handelte sich nicht um wiederholte Cannabisverstöße im Straßenverkehr.
Es gibt keine Hinweise auf Cannabismissbrauch oder Cannabis-Abhängigkeit.
Es lag kein gleichzeitiger Konsum von Alkohol oder anderen Drogen vor.
Es gab keine zusätzlichen Ausfallerscheinungen oder weiteren Verkehrsverstöße.
Der frühere Fall muss nach der neuen Rechtslage anders zu bewerten sein.
Die neue Rechtslage kann auch für Menschen relevant sein, die ihren Führerschein bereits vor der Reform verloren haben. Ob eine MPU entfällt oder eine Fahrerlaubnis neu erteilt wird, entscheidet jedoch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?
Je nach individueller Situation und Verfahrensstand gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen:
Fall 1: MPU wurde angeordnet, Führerschein ist noch vorhanden:
- Stellen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Überprüfung oder Aufhebung der MPU-Anordnung.
- Ergebnis: Wenn die Behörde nach neuer Rechtslage keine ausreichenden Eignungszweifel mehr sieht, kann die MPU-Anordnung aufgehoben werden.
Fall 2: Führerschein wurde entzogen, Widerspruch läuft:
- Stellen Sie einen Antrag auf Neubewertung unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage.
- Ergebnis: Je nach Stand des Verfahrens kann die Entscheidung überprüft werden. Ob der Entzug aufgehoben wird oder weitere Nachweise nötig sind, entscheidet die Behörde im Einzelfall.
Fall 3: Führerschein wurde entzogen, kein laufendes Verfahren:
- Stellen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
- Ergebnis: Bei positiver Prüfung kann Ihnen die Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Eine MPU ist nicht in jedem Fall zwingend, kann aber weiterhin angeordnet werden, wenn konkrete Eignungszweifel bestehen.
Die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde ist normalerweise die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Der Antrag sollte schriftlich erfolgen. Ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und darlegen, dass Sie die Voraussetzungen der Amnestie erfüllen, ist normalerweise ausreichend. Es kann hilfreich sein, relevante Unterlagen beizufügen, die Ihre Angaben unterstützen.
Weil die genaue Vorgangsweise je nach Bundesland und individueller Situation variieren kann, ist es ratsam, sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.
Neuer THC-Grenzwert für die Fahruntüchtigkeit
Im Zuge der Legalisierung wurde eine interdisziplinäre Expertengruppe beauftragt, einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr zu empfehlen.
Das Ergebnis war ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Dieser Wert gilt seit dem 22. August 2024.
In der Praxis ist die Überprüfung dieses Wertes nicht so zuverlässig wie ein Alkohol-Schnelltest. Polizeikontrollen nutzen Speichel- oder Urintests, um einen ersten Verdacht auf Cannabiskonsum zu bestätigen. Rechtlich relevant sind aber nur Bluttests, die den genauen THC-Wert (in Nanogramm pro Milliliter) bestimmen.
In einem Interview mit dem ADAC erklärte Prof. Dr. Matthias Graw, der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der LMU München, warum die Einschätzung der Wirkung von THC auf die Fahrsicherheit schwierig sein kann:
„Bei THC haben wir einfach ein viel zu komplexes System. Das fängt damit an, dass Sie als Konsument gar nicht genau wissen, wie hoch die Konzentration in dem Stoff ist, den Sie zu sich nehmen. Es gibt riesige Streubreiten in der individuellen Verstoffwechslung. Bisher sind alle daran gescheitert, verlässliche Einschätzungen zu machen. […]
Alkohol baut sich kontinuierlich ab, beim THC herrschen völlig andere Verteilungs- und Abbauvorgänge.“
Sicher ist jedoch, dass der Konsum von Cannabis die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen kann.
Eine Studie, die 2013 in der Fachzeitschrift Clinical Chemistry erschienen ist, konnte das durch Daten aus Fahr- und Simulationstests nachweisen. Besonders stark sind die Auswirkungen von Cannabis auf die Reaktionsfähigkeit in den ersten beiden Stunden nach dem Konsum.
Einige offene Fragen
Die teilweise Legalisierung von Cannabis und die damit verbundene Amnestieregel werfen immer noch einige rechtliche und praktische Fragen auf.
Eine besondere Rolle spielen Menschen, die medizinisches Cannabis mit ärztlichem Rezept nutzen. Für sie gilt grundsätzlich das sogenannte Medikamentenprivileg, wenn das Cannabis bestimmungsgemäß als Arzneimittel eingenommen wird. Trotzdem dürfen Patientinnen und Patienten nur fahren, wenn sie tatsächlich fahrtüchtig sind. Bei Ausfallerscheinungen, Fehlgebrauch oder Gefährdung anderer drohen weiterhin rechtliche Konsequenzen.
Vor allem für die praktische Arbeit der Polizei wäre es hilfreich, zuverlässige Schnelltests für THC einsetzen zu können. Viele Polizeibeamte müssen noch besser geschult werden, um eine Cannabis-Beeinflussung besser zu erkennen.

Fazit: Es gibt Chancen, den Führerschein zurückzubekommen
Die neue Rechtslage bietet Betroffenen die Chance, ihren Fall erneut prüfen zu lassen, wenn ihnen der Führerschein wegen Cannabis entzogen wurde oder eine MPU angeordnet wurde.
Die Reform hat für viele Betroffene neue Möglichkeiten geschaffen, bringt aber weiterhin offene Fragen zur praktischen Umsetzung mit sich. Entscheidend bleibt immer die Prüfung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine MPU aufgehoben wird, eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann oder weitere Nachweise erforderlich sind, hängt vom konkreten Einzelfall und der Entscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab. Betroffene sollten sich bei Unsicherheit an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Verkehrsrecht wenden.
