Medizinisches Cannabis wird 2025 neu geregelt – und das betrifft nicht nur Politik oder Justiz, sondern vor allem Sie als Patient/in, Arzt oder Ärztin oder Apotheker/in.
Denn mit dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) ändert sich der Zugang zur Therapie, die Verantwortung der Praxen – und nicht zuletzt die Versorgung vor Ort. Was viele begrüßen, wirft gleichzeitig neue Fragen auf, etwa zur Verordnung, Rezeptpflicht und Rolle der Telemedizin.
Worauf Sie sich ab Oktober konkret einstellen sollten, erfahren Sie hier.

Was sich durch das neue Gesetz grundsätzlich ändert
Ziel des neuen Gesetzes ist es, medizinisches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herauszulösen und dadurch den Zugang für Patient/innen zu erleichtern.
Arzt oder Ärztinnen dürfen künftig ohne Genehmigung der Krankenkasse verschreiben – ein längst überfälliger Schritt, der den Alltag vieler chronisch kranker Menschen erheblich erleichtert.
Dazu kommt: Die Verordnung erfolgt ab Oktober über das neue MedCanG, das den Anbau, die Qualitätskontrolle und den Vertrieb über Apotheken regelt. Das klingt zunächst nach einer Vereinfachung – ist es in vielen Bereichen auch.
Trotzdem bringt die Reform auch neue Hürden mit sich, insbesondere für Menschen, die bisher auf telemedizinische Versorgung angewiesen waren.
Warum viele Patient/innen profitieren – und manche verlieren könnten
Auf den ersten Blick profitieren vor allem jene, die schon lange auf eine Cannabistherapie warten, aber an der bisherigen Bürokratie gescheitert sind. Lange Genehmigungsverfahren und Ablehnungen der Krankenkasse gehören der Vergangenheit an.
Doch während der Zugang theoretisch leichter wird, verlagert sich der Aufwand auf eine andere Ebene: Arzt oder Ärztinnen müssen künftig die Diagnose und Therapie persönlich stellen – per Video reicht nicht mehr.
Das betrifft auch die Abgabe: Rezepte sollen ausschließlich vor Ort in der Apotheke eingelöst werden, Versand ist nicht mehr erlaubt. Für viele ein Rückschritt – vor allem auf dem Land.
Wenn der Weg zur Praxis zur Hürde wird
Gerade in ländlichen Regionen zeigt sich ein altbekanntes Problem: Nicht alle Hausärzte verschreiben Cannabis – oft aus Unsicherheit, mangelnder Erfahrung oder Vorbehalten gegenüber dem Wirkstoff.
Gleichzeitig fehlen spezialisierte Ärzte in erreichbarer Nähe. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder chronischer Erschöpfung kann der Weg zur Praxis deshalb zur realen Versorgungslücke werden.
Nehmen wir den Fall von Janina, 34, die unter Multipler Sklerose leidet. Seit über einem Jahr nutzt sie eine stabile Therapie mit medizinischem Cannabis – betreut über eine telemedizinische Plattform.
Der Arzt kennt ihren Verlauf, die Dosis ist fein abgestimmt, und die Lieferung erfolgt zuverlässig. Ab Herbst müsste sie für jedes Rezept in eine entfernte Praxis fahren und anschließend in eine Präsenz-Apotheke. Für sie bedeutet das Stress, Aufwand – und möglicherweise Therapieabbrüche.
Was Ärzte oder Ärztinnen jetzt wissen und vorbereiten müssen
Auch für ärztliche Praxen bringt das MedCanG einige Änderungen. Zwar wird die Verordnung formal einfacher, weil keine Genehmigungspflicht mehr besteht – gleichzeitig steigen aber Verantwortung und Dokumentationspflicht.
Ärzte müssen genaue Angaben zu Diagnose, Indikation, Behandlungsziel und Dosierung machen. Wichtig ist auch: Erstkontakte dürfen nur persönlich stattfinden. Wer bisher auf Videosprechstunden gesetzt hat, muss sich auf einen anderen Workflow einstellen.
Darüber hinaus sollten sich praktizierende Mediziner fortbilden – denn fundiertes Wissen über Cannabinoidtherapien wird jetzt relevanter denn je.
Was Apotheken konkret erwartet – und was sie leisten müssen
Für Apotheken bedeutet das neue Gesetz vor allem eines: mehr Verantwortung bei gleichbleibend hoher Nachfrage. Die Abgabe erfolgt ausschließlich vor Ort – Versand über spezialisierte Plattformen wird untersagt.
Das soll die Sicherheit erhöhen, stellt aber vor allem kleinere Apotheken vor Herausforderungen.
Sie müssen nicht nur prüfen, ob das Rezept formell korrekt ist, sondern auch, ob das Produkt verfügbar ist – und bei Bedarf Alternativen anbieten.
Gleichzeitig steigt der Beratungsaufwand, etwa bei Wechselwirkungen oder individuellen Darreichungsformen. Auch hier gilt: Fortbildung ist entscheidend.
| Rolle | Neue Pflichten durch MedCanG | Mögliche Herausforderung |
| Arzt oder Ärztinnen | Präsenzpflicht bei Erstkontakt, Dokumentation | Zeitaufwand, Unsicherheit bei Indikationen |
| Apotheken | Abgabe nur vor Ort, keine Lieferung | Verfügbarkeit, logistischer Aufwand |
| Patient/innen | Persönlicher Arztbesuch, Rezept in Präsenzapotheke | Mobilität, Versorgung auf dem Land |
Welche Rolle bleibt der Telemedizin?
Das Gesetz schließt Telemedizin nicht vollständig aus – wohl aber in der entscheidenden Phase: dem Erstkontakt. Das heißt, Online-Plattformen dürfen keine Erstrezepte für Cannabis mehr ausstellen. Folgeverschreibungen sind in Einzelfällen möglich, wenn sie nach einem vorangegangenen persönlichen Kontakt erfolgen.
Doch selbst diese Möglichkeit ist schwammig formuliert und rechtlich nicht klar definiert. Viele Anbieter, die auf durchgängige digitale Versorgung setzen, könnten ganz wegfallen. Für Betroffene ist das ein herber Verlust – denn Telemedizin hat oft genau dort geholfen, wo das klassische Versorgungssystem Lücken lässt.
Was bedeutet das im Alltag für Betroffene?
Was heißt das konkret? Wer heute auf eine kontinuierliche Cannabistherapie angewiesen ist, sollte möglichst frühzeitig mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin über das weitere Vorgehen sprechen.
Wer über Telemedizin versorgt wurde, muss sich umorientieren. Wichtig ist, schon jetzt eine Praxis zu finden, die bereit ist, Cannabis zu verschreiben – und sich mit den neuen Vorgaben auskennt.
Auch für die Medikamentenversorgung empfiehlt es sich, vor Inkrafttreten des Gesetzes verlässliche Apothekenkontakte aufzubauen.
Nicht alle Apotheken führen Cannabisarzneimittel oder kennen sich mit den neuen Anforderungen aus. Ein kurzer Anruf kann hier viel Frust ersparen.
Warum trotz Kritik auch Chancen entstehen
Auf der anderen Seite birgt das neue Gesetz auch Potenzial: Durch die Entbürokratisierung könnten mehr Arzt oder Ärztinnen Cannabistherapien anbieten – vorausgesetzt, sie fühlen sich ausreichend informiert.
Der medizinische Nutzen ist inzwischen durch zahlreiche Studien belegt, etwa bei neuropathischen Schmerzen, MS oder Appetitverlust.
Nicht zu vergessen: Die Qualitätskontrolle wird durch die zentrale Zuständigkeit des BfArM verbessert. Auch das kann zur Sicherheit der Patient/innen beitragen – vorausgesetzt, der Zugang bleibt praktikabel.

Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich vorzubereiten
Das zeigt: Die Änderungen im Herbst 2025 betreffen alle Beteiligten – und erfordern vorausschauendes Handeln. Wer sich rechtzeitig informiert, mit den behandelnden Ärzten oder Ärztinnen spricht und geeignete Apothekenkontakte knüpft, kann auch unter den neuen Rahmenbedingungen eine stabile Cannabistherapie fortsetzen.
Für viele ist das eine echte Chance, ihre Versorgung neu aufzustellen – bewusster, langfristiger und medizinisch begleitet. Und genau da beginnt oft die Veränderung.
