Der Umschlag mit dem Rezept liegt auf dem Küchentisch, daneben die Apothekenquittung und ein halb leerer Tee. Viele Menschen mit Cannabistherapie schauen im Juni auf den Bundestag und fragen sich, ob ihre Versorgung bald komplizierter wird.
Der Grund ist die geplante Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, kurz MedCanG. Die erste Lesung fand am 18. Dezember 2025 statt. Seither läuft das Verfahren. Die für Frühjahr 2026 geplante zweite und dritte Lesung wurde zuletzt nicht aufgerufen, das Inkrafttreten verschiebt sich nach aktueller Einschätzung in den Frühsommer.
Für Patientinnen und Patienten zählt jetzt vor allem, was schon sicher ist und was noch offen bleibt.
Warum das MedCanG jetzt wieder wichtig wird
Seit dem 1. April 2024 wird medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr über das Betäubungsmittelrezept verordnet. Das BfArM weist darauf hin, dass Cannabis zu medizinischen Zwecken seither auf einem normalen Rezept verschrieben wird.
Haben Sie seitdem auch bemerkt, dass Abläufe einfacher wirkten?
Die Bundesregierung will diese Regeln nun teilweise nachschärfen. Hintergrund ist ein starker Anstieg der Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken. In der Bundestagsdokumentation wird für das erste Halbjahr 2025 ein Anstieg von rund 19 auf rund 80 Tonnen gegenüber dem Vorjahreszeitraum genannt, ein Sprung, der den Gesetzgeber aufhorchen ließ.
Gesundheitsministerin Nina Warken verwies bei der ersten Lesung darauf, dass niemand ernsthaft behaupten könne, die Zahl der Schmerzpatienten habe sich innerhalb eines Jahres vervierfacht.
Für echte Patientinnen und Patienten ist das ein sensibler Punkt. Sie möchten keine neuen Hürden, wenn Schmerzen, Spastik oder Appetitverlust den Alltag ohnehin schwer machen. Gleichzeitig braucht eine Cannabistherapie eine saubere ärztliche Prüfung.

Was sich beim Cannabis-Rezept ändern könnte
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Cannabisblüten künftig nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen Patientin oder Patient und Arzt verschrieben werden dürfen. Für Folgeverordnungen soll innerhalb von vier Quartalen mindestens ein persönlicher Kontakt nötig sein.
Reine Videosprechstunden sollen für die erste Verordnung nicht mehr reichen. Ob ein Versandverbot für Apotheken kommt, ist in der Koalition noch strittig. Die SPD hat signalisiert, dass sie dem Entwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen könne.
Was bedeutet das für Sie? Das hängt davon ab, ob Sie neu mit einer Cannabistherapie beginnen, schon länger behandelt werden oder auf Telemedizin angewiesen sind.
| Situation | Mögliche Bedeutung | Sinnvoller Schritt |
| Erstverordnung | Ein persönlicher Arztkontakt kann nötig werden | Frühzeitig einen Termin planen |
| Folgerezept | Regelmäßige Präsenzkontakte können wichtiger werden | Den letzten Vor-Ort-Termin notieren |
| Versand von Blüten | Ein Versandverbot steht im Entwurf, ist aber noch offen | Apotheke und Abholweg klären |
| Ländliche Region | Wege können länger werden | Rezepte nicht erst kurz vor Leerstand anfragen |
Wichtig bleibt: Ein Entwurf ist kein fertiges Gesetz. Der Bundestag kann Änderungen beschließen, und die Koalitionsverhandlungen laufen noch. Brechen Sie keine laufende Behandlung ab, nur weil ein politischer Zeitplan im Raum steht.
Wie Sie jetzt Ordnung in Ihre Behandlung bringen
Eine gute Vorbereitung nimmt Druck aus dem nächsten Termin. Das gilt besonders dann, wenn Sie nicht genau wissen, welche Unterlagen die Praxis braucht. Was liegt bei Ihnen griffbereit?
- Legen Sie Diagnosen, Arztbriefe und bisherige Therapiepläne in einen Ordner.
- Notieren Sie Sorte, Dosierung, Einnahmeform und Uhrzeit der Einnahme.
- Schreiben Sie auf, was sich verbessert hat und was gleich geblieben ist.
- Halten Sie Nebenwirkungen fest, auch Schwindel oder Müdigkeit.
- Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt nach dem nächsten sinnvollen Kontrolltermin.
Eine Patientin mit chronischen Nervenschmerzen erzählte, dass sie früher nur sagte, es gehe „etwas besser“. Beim nächsten Termin brachte sie eine kleine Tabelle mit Schmerzstärke, Schlaf und Aktivität mit. Der Arzt blätterte kurz, nickte, und das Gespräch wurde spürbar konkreter. Genau solche Details helfen mehr als lange Erklärungen.
Warum eine Cannabistherapie ärztliche Begleitung braucht
Medizinisches Cannabis ist keine harmlose Wellness-Anwendung. Es kann bei bestimmten Beschwerden helfen, die Evidenzlage ist je nach Erkrankung unterschiedlich stark. Eine BMJ-Leitlinie von 2021 spricht bei chronischen Schmerzen von einer schwachen Empfehlung für nicht inhalierte Cannabisprodukte, weil der Nutzen in vielen Fällen klein bis sehr klein ist und Nebenwirkungen auftreten können.
Eine systematische Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2022 hat langfristige und schwere Risiken bei medizinischem Cannabis gegen chronische Schmerzen untersucht und zeigt, warum Verlaufskontrollen sinnvoll bleiben.
Häufige unerwünschte Wirkungen sind Müdigkeit, Schwindel, Konzentrationsprobleme und Benommenheit. Bitte besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bevor Sie Auto fahren, Maschinen bedienen oder die Dosis verändern.
Folgende Fragen sind dabei medizinisch relevant, auch wenn sie unangenehm wirken: Wie schläfrig sind Sie nach der Einnahme? Nehmen Sie Beruhigungsmittel oder starke Schmerzmittel? Gab es früher eine Psychose, schwere Angstzustände oder eine Abhängigkeitserkrankung?
Was Patienten im Juni konkret prüfen sollten
Bis zur endgültigen Entscheidung zählt ein nüchterner Plan. Prüfen Sie Ihre Versorgung so, als würden Sie vor einer Reise den Schlüssel, das Portemonnaie und die Medikamententasche kontrollieren. Kleine Schritte reichen.
Rufen Sie Ihre behandelnde Praxis an und fragen Sie, ob ein Vor-Ort-Termin in den nächsten Monaten sinnvoll ist. Klären Sie mit Ihrer Apotheke, ob Ihre verordnete Zubereitung zuverlässig verfügbar ist. Planen Sie keine Vorratspanik, aber vermeiden Sie Rezeptanfragen am allerletzten Tag.
Wer Pflege, Mobilitätshilfen oder lange Wege organisieren muss, sollte das früh ansprechen.
Für Menschen, die bisher ausschließlich online behandelt wurden, kann der persönliche Arztkontakt die größte Änderung bedeuten. Das muss nicht das Ende der Therapie sein. Es kann aber bedeuten, dass der Behandlungsweg sorgfältiger dokumentiert werden sollte.

Fazit: Warum Patienten jetzt Klarheit sammeln sollten
Die geplante MedCanG-Änderung ist für viele Patientinnen und Patienten mehr als ein politisches Detail. Sie betrifft Wege zur Praxis, Rezeptabläufe und die Frage, wie stabil eine laufende Cannabistherapie organisiert bleibt. Wer jetzt seine Unterlagen sortiert, den nächsten Arztkontakt plant und Nebenwirkungen ehrlich dokumentiert, bleibt handlungsfähig.
Das nimmt nicht jede Unsicherheit. Aber es macht das nächste Gespräch deutlich leichter.
Häufig gestellte Fragen!
Das MedCanG ist das Medizinal-Cannabisgesetz. Es regelt Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken in Deutschland.
Der Gesetzentwurf sieht strengere Vorgaben für Cannabisblüten vor, darunter ein persönlicher Arztkontakt und mögliche Änderungen bei der Abgabe. Das Verfahren im Bundestag ist noch nicht abgeschlossen.
Seit dem 1. April 2024 wird medizinisches Cannabis nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet. Es wird auf einem normalen Rezept verschrieben.
Aktuell sind telemedizinische Abläufe möglich. Der Gesetzentwurf will reine Online-Erstverordnungen für Cannabisblüten einschränken, die finale Entscheidung steht aber noch aus.
Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Praxis über den nächsten Kontrolltermin. Ordnen Sie Befunde, Dosierung und Ihre Notizen zu Wirkung und Nebenwirkungen.
