Die Reformpläne nehmen Gestalt an. Für Patienten bedeutet das: Drei Säulen der bisherigen Versorgung stehen gleichzeitig unter Druck. Was konkret geplant ist, wen es trifft – und was jetzt noch gilt.
Das Medizinalcannabisgesetz wird gerade grundlegend überarbeitet. In der politischen Debatte haben sich drei Bereiche herauskristallisiert, die den Alltag von Patienten direkt betreffen: die telemedizinische Erstverschreibung, den Apothekenversand und die Versorgung vor Ort. Alle drei hängen zusammen.
Und alle drei werden durch den aktuellen Gesetzentwurf gleichzeitig unter Druck gesetzt.

Was die Bundesregierung plant
Zwei Änderungen stehen konkret im Raum.
Die Erstverschreibung von medizinischem Cannabis über Telemedizin soll verboten werden. Wer erstmals ein Rezept erhalten möchte, müsste dann zwingend persönlich bei einem Arzt vorstellig werden. Folgerezepte und Folgekonsultationen wären davon voraussichtlich nicht betroffen, zumindest nach dem aktuellen Diskussionsstand.
Der zweite Einschnitt betrifft den Versandweg. Apotheken dürften das Medikament dann nicht mehr per Post verschicken. Patienten müssten ihr Cannabis künftig direkt in der Apotheke abholen.
Die offizielle Begründung: Es gibt Missbrauch. Manche Anbieter verschreiben Cannabis auf Basis eines Online-Fragebogens, ohne echte medizinische Prüfung. Das ist ein reales Problem. Die Frage ist, ob diese Antwort darauf die richtige ist.
| Regelung | Aktuell | Nach der Reform (geplant) |
| Erstverschreibung | Telemedizinisch möglich | Nur noch persönlich beim Arzt |
| Folgerezepte | Telemedizinisch möglich | Voraussichtlich weiterhin möglich |
| Apothekenversand | Erlaubt | Verboten |
| Abholung in Apotheke | Optional | Zwingend erforderlich |
| Betroffene Patienten | Alle | Vor allem ländliche Regionen |
Eine Stimme aus dem Petitionsausschuss
Henning Todt, Content Editor bei DoktorABC und Biologe, hat diese Frage im Februar 2026 direkt vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gestellt. Seine Petition gegen die geplanten Änderungen hatte zu dem Zeitpunkt knapp 60.000 Mitzeichnungen gesammelt und war damit die meistunterzeichnete Petition des Jahres.
Seine Botschaft war klar: Die geplanten Maßnahmen lösen das Problem nicht. Sie treffen die Falschen.
„Schwarze Schafe bekämpft man mit gezielter Aufsicht und harten Sanktionen – nicht mit Pauschalverboten, die vor allem die Schwächsten treffen.“ So formulierte er es in seiner Anhörung.
Und er belegte das mit konkreten Zahlen. In Essen, einer Großstadt im dicht besiedelten Ruhrgebiet, gibt es nach seinen Angaben nur eine einzige Apotheke, die medizinisches Cannabis führt. Eine einzige. Wer dort kein Auto hat, nicht gut zu Fuß ist oder schlicht in einem anderen Stadtteil wohnt, steht vor einem echten Problem.
Die lückenhafte Versorgungslandschaft
Das ist kein Randproblem. Es ist der Kern des Konflikts.
Telemedizinverbot und Versandverbot treffen auf eine Versorgungsrealität, die schon heute an vielen Stellen nicht funktioniert. Ärzte, die medizinisches Cannabis verschreiben, sind rar. Viele Praxen nehmen keine neuen Patienten mehr an.
Ein Beispiel, das zeigt, wie real das Problem ist: Eine Patientin aus dem Allgäu, chronische Schmerzpatientin seit Jahren, erhält ihr Rezept seit zwei Jahren per Videosprechstunde und das Medikament per Post. Bis zur nächsten Apotheke, die Cannabis führt, sind es 47 Kilometer.
Das Telemedizinmodell ist für sie keine Bequemlichkeit. Es ist das einzige, was funktioniert.
Wer auf dem Land lebt, eine eingeschränkte Mobilität hat oder schlicht wenig Zeit für stundenlange Anfahrten aufbringen kann, ist auf digitale Wege angewiesen.
Für diese Patienten ist die Telemedizin keine bequeme Abkürzung. Sie ist oft die einzige realistische Option.
Genau das macht die Reform für Kritiker so problematisch. Wer gut vernetzt in einer Stadt lebt, gut zu Fuß ist und einen Arzt in der Nähe hat, der Cannabis verschreibt, wird die Änderungen kaum spüren. Für alle anderen kann es einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, in manchen Fällen sogar das Ende der Therapie.
Eine Zwei-Klassen-Medizin, wie Todt es in seiner Petition formulierte: Wer Geld hat und in der Stadt wohnt, bekommt Hilfe. Wer auf dem Land lebt oder wenig Geld hat, bleibt auf der Strecke.
Was aktuell noch gilt
Wer bereits in Behandlung ist, ist vorerst nicht direkt betroffen. Laufende Therapien und Folgerezepte sind nach dem aktuellen Stand gesichert.
Die Änderungen sind noch nicht beschlossen. Die finale Abstimmung im Bundestag steht noch aus, innerhalb der Koalition gibt es erkennbare Differenzen. SPD und Grüne haben die Petition im Ausschuss klar unterstützt. Ob der Entwurf in dieser Form verabschiedet wird, ist offen.
Dennoch sollten Sie die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Wer neu mit einer Therapie beginnen möchte, sollte sich jetzt über die bestehenden Möglichkeiten informieren und nicht darauf warten, dass sich die Lage klärt.

Was Sie jetzt tun können
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Anbieter über Ihre aktuelle Versorgungssituation. Klären Sie, wie Ihre Behandlung organisiert ist, und fragen Sie nach, welche Alternativen im Fall einer Gesetzesänderung zur Verfügung stehen würden.
Wer eine laufende Therapie hat, sollte außerdem prüfen, über welche Apotheke das Medikament bisher bezogen wird, und ob es in der Nähe weitere Optionen gibt. Die Suche danach lohnt sich frühzeitig, nicht erst dann, wenn der Versand nicht mehr möglich ist.
Konkret bedeutet das für Sie drei Schritte, die sich heute noch erledigen lassen:
- Sprechen Sie Ihren verschreibenden Arzt direkt auf die geplanten Änderungen an und fragen Sie, ob Folgerezepte weiterhin telemedizinisch ausgestellt werden können.
- Prüfen Sie, welche Apotheken in Ihrer Region medizinisches Cannabis führen. Die Suche über das BfArM-Register oder direkte Anfragen vor Ort liefert schnelle Ergebnisse.
- Legen Sie sich frühzeitig eine Backup-Apotheke zurecht, die Sie im Fall eines Versandverbots persönlich aufsuchen könnten.
So finden Sie eine versorgende Apotheke in Ihrer Nähe
- Rufen Sie die Webseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) oder die Apothekensuche der ABDA auf.
- Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und filtern Sie gezielt nach Apotheken mit Cannabis-Sortiment.
- Fragen Sie telefonisch nach, ob die Apotheke Ihr spezifisches Präparat regelmäßig vorrätig hat oder es bestellen kann.
- Klären Sie gleichzeitig, ob die Apotheke mit Ihrer Krankenkasse direkt abrechnet oder ob Sie in Vorleistung gehen müssen.
- Notieren Sie Name und Telefonnummer als feste Anlaufstelle, bevor die Gesetzesänderung in Kraft tritt.
| DoktorABC an Ihrer Seite Die Gesetzeslage ändert sich – Ihr Zugang zur Therapie soll es nicht. Unser Fokus liegt auf einer sicheren, legalen und möglichst unkomplizierten Versorgung, auch wenn sich die Rahmenbedingungen verschieben. Möchten Sie wissen, welche Optionen Ihnen aktuell zur Verfügung stehen? Jetzt Ihre Versorgungsmöglichkeiten prüfen > |
Fazit: Warum die Reform mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet
Die geplanten Änderungen am Medizinalcannabisgesetz sind noch nicht beschlossen. Aber die Richtung ist klar. Wer auf digitale Wege angewiesen ist, weil der nächste Arzt weit entfernt ist oder die nächste Apotheke kein Cannabis führt, spürt den Druck bereits jetzt.
Missbrauch im System zu bekämpfen ist richtig. Ihn durch Pauschalverbote zu bekämpfen, die vor allem vulnerable Gruppen treffen, ist die falsche Antwort. Diese Unterscheidung wird in den kommenden Monaten noch wichtig werden.
Nutzen Sie die Zeit jetzt: Prüfen Sie Ihre Versorgung, sprechen Sie mit Ihrem Arzt und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Alternativen. Wer vorbereitet ist, verliert weniger.
Häufig gestellte Fragen
Nach aktuellem Diskussionsstand ja. Das geplante Verbot bezieht sich auf die Erstverschreibung. Wer bereits in Behandlung ist, soll Folgerezepte weiterhin telemedizinisch erhalten können.
Laufende Therapien sind nach aktuellem Stand nicht betroffen. Änderungen gelten voraussichtlich nur für neue Patienten, die erstmals ein Rezept beantragen.
Über die Apothekensuche der ABDA oder durch direkte telefonische Anfragen in Ihrer Region. Nicht jede Apotheke führt Cannabis im Sortiment, viele bestellen es aber auf Anfrage.
Die offizielle Begründung lautet Missbrauchsprävention. Kritiker bemängeln, dass das Verbot vor allem Patienten mit eingeschränkter Mobilität oder langen Anfahrtswegen trifft, ohne das eigentliche Problem zu lösen.
Ein konkreter Abstimmungstermin steht noch nicht fest. Die Änderungen werden derzeit in Ausschüssen diskutiert. Innerhalb der Koalition gibt es erkennbare Differenzen, eine Verabschiedung in der aktuellen Form ist offen.
