Fast 60.000 Menschen haben sie unterzeichnet: die Petition gegen die geplanten Verschärfungen des Medizinal-Cannabisgesetzes.
Hinter ihr steht Henning Todt, Content Editor bei DoktorABC, Biologe und einer der wenigen, die das Thema persönlich in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages getragen haben.
Im exklusiven Interview spricht er darüber, was er in der Anhörung erlebt hat, wen die geplanten Änderungen am härtesten treffen und warum ein Botaniker manchmal politisch werden muss.
Was Patienten jetzt wissen müssen: klarer, ungeschönter und aus erster Hand.

Was plant die Bundesregierung – und warum ist es problematisch?
Die geplante Reform des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) sieht zwei konkrete Einschränkungen vor: Erstens soll die Erstverschreibung von medizinischem Cannabis über Telemedizin verboten werden. Eine erste Verschreibung wäre dann nur noch nach einem persönlichen Arztbesuch möglich. Zweitens soll der Versandhandel für medizinisches Cannabis durch Apotheken untersagt werden.
Henning Todt hat diese Pläne nicht nur aus der Distanz beobachtet. Als Ersteller der Petition mit der ID 184070 wurde er als Petent in den Petitionsausschuss des Bundestages geladen und saß den Fraktionen direkt gegenüber.
„Eine Petition einzureichen kostet nichts außer Zeit und Energie. Also habe ich es gemacht und ehrlich gesagt nicht damit gerechnet, dass es so ein Echo auslöst“, sagt er. Die 58.000 Unterschriften überraschten ihn selbst. „Das sind keine ideologischen Unterschriften. Das sind Menschen, die Angst haben, ihre Medikamente zu verlieren.“
Wen trifft die Reform am härtesten?
Die Antwort ist eindeutig: Patienten im ländlichen Raum und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Todt macht das an einem konkreten Beispiel fest: In Essen, einer Großstadt im dicht besiedelten Ruhrgebiet, gibt es laut seinen Angaben nur eine einzige Apotheke, die medizinisches Cannabis führt. Fällt der Versandweg weg, müssen Patienten diese Apotheke persönlich aufsuchen. Für viele ist das schlicht nicht möglich.
„Wenn jemand so krank ist, dass er mit dem Rollator zur Toilette muss, der springt nicht einfach ins Auto und fährt zum Arzt. Das ist keine Übertreibung. Das ist die Realität dieser Menschen.“
Betroffen sind vor allem chronisch Kranke, die medizinisches Cannabis nach einer langen Odyssee durch das Gesundheitssystem als letzten Ausweg gefunden haben – nach Jahren mit Opiaten, wirkungslosen Therapien und starken Nebenwirkungen.
„Die geplante Lösung trifft nicht die Missbraucher. Sie trifft die Falschen – nämlich die Menschen, die ohnehin schon Schwierigkeiten haben, an ihre Medikamente zu kommen.“
Was ist mit dem Missbrauch durch unseriöse Anbieter?
Todt räumt das Problem klar ein: Es gibt Telemedizin-Anbieter, die Cannabis leichtfertig verschreiben, teils auf Basis eines einfachen Online-Fragebogens. „Das muss unterbunden werden, keine Frage. Ich habe das auch vor dem Ausschuss klar gesagt.“
Aber: Ein Pauschalverbot ist aus seiner Sicht das falsche Mittel. „Schwarze Schafe bekämpft man mit gezielter Aufsicht, klaren Qualitätsstandards und harten Sanktionen – nicht mit Verboten, die vor allem die Schwächsten treffen. Das ist so, als würde man den gesamten Straßenverkehr verbieten, weil es Raser gibt.“
Was ist noch offen?
Wer bereits in Behandlung ist, ist vorerst nicht direkt betroffen. Laufende Therapien und Die entscheidende Abstimmung im Bundestag steht zum Zeitpunkt dieses Interviews noch aus. Unklar ist auch, ob und in welcher Form mögliche Kompromisslösungen – etwa strengere Qualitätsstandards für Telemedizin statt eines Totalverbots – in den Gesetzestext einfließen werden.
Todt bleibt vorsichtig optimistisch: „Ich hoffe, dass möglichst viel gestrichen wird, zugunsten der Patienten. Und ich werde das weiter beobachten und weiter laut sein, solange es nötig ist.“

Was Sie jetzt tun können
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Anbieter über Ihre aktuelle Versorgungssituation. Klären Sie, wie Ihre Behandlung organisiert ist, und fragen Sie nach, welche Alternativen im Fall einer Gesetzesänderung zur Verfügung stehen würden.
Wer eine laufende Therapie hat, sollte außerdem prüfen, über welche Apotheke das Medikament bisher bezogen wird, und ob es in der Nähe weitere Optionen gibt. Die Suche danach lohnt sich frühzeitig, nicht erst dann, wenn der Versand nicht mehr möglich ist.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Solange das neue Gesetz nicht in Kraft getreten ist, ist die Telemedizin-Verschreibung weiterhin legal und möglich.
Patienten müssten ihre Apotheke dann persönlich aufsuchen. Gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder im ländlichen Raum kann das die Versorgung erheblich erschweren oder de facto unmöglich machen.
Todt ist durch seine tägliche Arbeit bei DoktorABC auf die geplanten Änderungen aufmerksam geworden. „Die Ärzte haben eine Lobby. Die Apotheken haben eine Lobby. Die Patienten haben keine. Und deshalb bin ich dort hingegangen.“
SPD und Grüne haben sich in der Anhörung klar für den Erhalt von Telemedizin und Versandhandel ausgesprochen. CDU und AfD zeigten sich skeptischer, auch gegenüber medizinischem Cannabis grundsätzlich.
Die Petition (ID 184070) ist auf epetitionen.bundestag.de einsehbar. DoktorABC hält Patienten auf dem Wellness Hub laufend auf dem aktuellen Stand.
