Hinweis: Dieser Artikel wurde im Dezember 2025 aktualisiert.
Kritik an einer Verbesserung für viele Patienten
Im Jahr 2017 trat in Deutschland das Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft, das 2024 durch das neue Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) ersetzt wurde. Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis zu medizinischen Zwecken kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Dieses Gesetz erlaubt die Verschreibung dieser alten Heilpflanze als Arzneimittel und war außerdem ein Schritt zur Entkriminalisierung von Cannabis.
Viele Menschen mit schweren Krankheiten erleben dadurch eine Verbesserung ihrer Lebensqualität.
Aus politischen Gründen gibt es allerdings Gegenströmungen. Nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde Friedrich Merz (CDU) am 6. Mai 2025 zum neuen Bundeskanzler gewählt. Die CDU hatte im Wahlkampf versprochen, wenn sie wieder an die Regierung kommt, die Legalisierung von Cannabis rückgängig zu machen.
Merz betonte wiederholt, dass sich die Drogenkriminalität verschärft habe, seitdem Cannabis legal ist. Ob und wann diese Ankündigung umgesetzt wird, ist derzeit noch offen.
Dieser Artikel präsentiert eine Reihe von Argumenten, warum die Rücknahme der Gesetze, die den medizinischen Einsatz von Cannabis erlauben, ein Fehler wäre.
Wichtige Unterscheidung: Die Debatte um die Cannabis-Legalisierung betrifft in erster Linie das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das seit April 2024 den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis im privaten Raum erlaubt.
Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) für den medizinischen Einsatz ist davon getrennt zu betrachten, auch wenn die CDU/CSU in ihrer Kritik beide Bereiche häufig zusammen erwähnen.

Medizinische Argumente
Medizinisches Cannabis kann bei ausgewählten Indikationen eine sinnvolle Option sein, wenn etablierte Therapien nicht ausreichend helfen oder nicht vertragen werden. Die Studienlage ist je nach Erkrankung sehr unterschiedlich und reicht von moderater bis begrenzter Evidenz.
Häufige Anwendungen von medizinischem Cannabis
Bei chronischen Schmerzen (durch Erkrankungen wie Fibromyalgie, rheumatoide Arthritis oder neuropathische Schmerzen) kann Cannabis effektiv Linderung bieten. Eine BMJ-Übersichtsarbeit (2021) zeigt, dass nicht inhalierte Cannabinoide bei chronischen Schmerzen im Mittel nur eine kleine bis sehr kleine Verbesserung von Schmerz und Schlaf bewirken, gleichzeitig aber Nebenwirkungen wie Schwindel oder Müdigkeit häufiger auftreten können.
Patienten mit Multipler Sklerose leiden oft unter Muskelkrämpfen (Spastizität) und damit verbundenen Schmerzen. Für Spastik bei Multipler Sklerose beschreiben Übersichtsquellen eine mögliche Wirksamkeit, die wissenschaftliche Absicherung wird jedoch häufig nur als moderat bewertet.
Wenn Krebspatienten sich einer Chemotherapie unterziehen, leiden sie oft unter schwerer Übelkeit. Für Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie gelten Cannabinoide in vielen Übersichten als eine der besser belegten Einsatzmöglichkeiten, vor allem wenn Standardtherapien nicht ausreichend wirken.
Die Techniker Krankenkasse fasst die Studienlage zur Wirkung von Cannabis bei verschiedenen Erkrankungen auf einer Übersichtsseite zusammen und ordnet Cannabis als mögliche Therapieoption unter anderem bei chronischen Schmerzen, Spastik (z. B. bei MS), Epilepsie sowie Übelkeit und Erbrechen nach Chemotherapie ein.
Gleichzeitig betont die TK, dass die Evidenz je nach Indikation begrenzt sein kann und bei chronischen Schmerzen häufig nur eine leichte Schmerzreduktion beobachtet wird.
Vorteile gegenüber Opioiden
Opioide sind bei Schmerzbehandlungen sehr wirksam. Sie bringen allerdings die Risiken von Abhängigkeit und tödlichen Überdosierungen mit sich.
Bei der Frage „Cannabis statt Opioid“ oder „Cannabis zusätzlich“ ist die Datenlage weniger eindeutig, als es auf den ersten Blick wirkt. Eine BMJ-Open-Übersichtsarbeit (2021) kommt zu dem Schluss, dass ein opioidsparender Effekt von medizinischem Cannabis bei chronischen Schmerzen aufgrund sehr niedriger Evidenzsicherheit unklar bleibt.
Neuere Vergleiche deuten darauf hin, dass medizinisches Cannabis im Vergleich zu Opioiden mit weniger Therapieabbrüchen wegen Nebenwirkungen verbunden sein kann, die Evidenz ist jedoch auch hier nicht in allen Punkten belastbar genug für pauschale Aussagen.
Was bedeutet das für Sie im Alltag? Wenn Cannabis in der Schmerztherapie erwogen wird, sollte das Ziel klar sein: entweder eine ergänzende Option bei unzureichender Wirkung oder eine Alternative bei schlechter Verträglichkeit anderer Medikamente. Eine eigenständige Dosisreduktion von Opioiden ohne ärztliche Begleitung ist riskant.
Vorteile gegenüber Benzodiazepinen
Benzodiazepine (wie Diazepam oder Lorazepam) werden immer noch oft zur Behandlung von Angststörungen, Muskelspasmen und Schlaflosigkeit eingesetzt. Sie wirken schnell und effektiv, haben aber erhebliche Nachteile, bei langfristigem Gebrauch.
Bei Benzodiazepinen und Z-Substanzen gilt das Abhängigkeitspotenzial als hoch, und ein abruptes Absetzen kann ausgeprägte Entzugssymptome auslösen.
Für medizinisches Cannabis gilt jedoch nicht, dass es „über längere Zeit“ grundsätzlich ohne Toleranz oder Entzug eingesetzt werden kann. Auch Cannabis kann abhängig machen, und bei regelmäßiger, höher dosierter Anwendung sind Toleranzentwicklung und Entzugssymptome beschrieben. Typisch sind zum Beispiel Schlafstörungen, Reizbarkeit, Angst und Appetitverlust nach dem Absetzen.
Was bedeutet das für Sie im Alltag? Wenn Cannabis zur Beruhigung, gegen Spasmen oder zur Schlafunterstützung genutzt wird, sollte es genauso strukturiert begleitet werden wie andere wirksame Medikamente: niedrig starten, Wirkung und Nebenwirkungen dokumentieren, und bei Beendigung nicht „von heute auf morgen“ absetzen, wenn es über längere Zeit regelmäßig genutzt wurde.
Vorteile gegenüber alternativen Behandlungen
Neben Opioiden eignen sich auch alternative Behandlungsmethoden wie Hypnose, Akupunktur und Physiotherapie zur Schmerzlinderung. Obwohl diese Ansätze manchmal hilfreich sind, wirken sie nicht zuverlässig genug.
Die Wirksamkeit von Hypnose hängt stark von der Empfänglichkeit der Patienten ab. Gegen starke Schmerzen reicht eine Hypnose normalerweise nicht aus.
Die Deutsche Schmerzgesellschaft fasst das so zusammen: „Betroffene können durch Hypnose keine dauernde Schmerzfreiheit erlangen, sondern entweder eine deutliche Linderung oder vorübergehende Schmerzfreiheit. Eine passive Grundhaltung – der Therapeut macht es schon – ist hinderlich für die auf aktive Mitarbeit ausgerichtete hypnotische Schmerzkontrolle. Manchen Patienten fällt es schwer, den Anleitungen des Therapeuten zu folgen oder sich in einen entspannten Zustand fallen zu lassen, z. B. nach traumatischen Erlebnissen in der Vorgeschichte.“
Akupunktur ist eine häufig angewandte Methode der Traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Bei manchen Schmerzformen kann Akupunktur moderate Effekte zeigen, die Ergebnisse sind aber nicht für alle Patientinnen und Patienten gleich und hängen stark von Indikation, Setting und Erwartung ab.
Physiotherapie wird bei Schmerzen und Mobilitätseinschränkungen ebenfalls oft empfohlen, weil sie Beweglichkeit und Muskelkraft fördert. Das hilft aber nicht bei der Linderung starker Schmerzen.
Cannabis lässt sich mit alternativen Methoden kombinieren
Ein Vorteil von medizinischem Cannabis besteht darin, dass man es nicht als isolierte Therapie einsetzen muss. Oft ergeben sich praktische Synergieeffekte durch die Kombination mit Physiotherapien oder entspannungsbasierten Ansätzen.
Was bedeutet das für Sie im Alltag? Wenn Cannabis die Schmerzspitzen reduziert oder den Schlaf verbessert, fällt es manchen Betroffenen leichter, aktiv an Bewegungstherapie oder Selbstmanagement-Strategien dranzubleiben.
Gesellschaftspolitische Argumente
Die Abschaffung der Gesetze, die Cannabis legalisieren und den medizinischen Einsatz erlauben, hätte natürlich auch gesellschaftliche Konsequenzen. Patienten, die auf Cannabis als Therapie angewiesen sind, müssten ihre Behandlung illegal fortsetzen.
Auch hier gilt die Trennung: Eine Rücknahme von Regelungen zur Teillegalisierung (CanG) ist nicht automatisch eine Rücknahme des medizinischen Zugangs (MedCanG). Dennoch kann politische Unsicherheit den Versorgungsalltag beeinflussen, etwa durch veränderte Rahmenbedingungen, stärkere Kontrollen oder eine vorsichtigere Verordnungspraxis.
Förderung der Kriminalität
Diese Patienten wären gezwungen, Cannabis bei illegalen Händlern zu kaufen, was Einnahmequellen für mafiöse Organisationen schaffen würde.
Belastung für Polizei und Justiz
Der Konsum von Cannabis in Maßen und die Anwendung für medizinische Zwecke fügen niemandem Schaden zu. Trotzdem müssten Polizei und Justiz sie nach einem Verbot verfolgen, obwohl sie ihre Kapazitäten besser einsetzen könnten, um schwere Verbrechen zu bekämpfen.
Einschränkung individueller Freiheitsrechte
Die Gegner eines erneuten Verbots von Cannabis sehen in dieser Bestrebung den Ausdruck einer autoritären Haltung, die in persönliche Lebensbereiche der Bürger eingreifen will.
Der Berliner Anwalt Volker Gerloff argumentierte im Jahr 2018 in einer Klage gegen das Cannabis-Verbot, dass dieses einen massiven Verstoß gegen die Grundrechte darstellte. Die Klageschrift begann mit den Worten: „Nur in autoritären Regimen werden bestimmte Moralvorstellungen durch staatliche Repression durchgesetzt.“
Das ist drastisch formuliert, bringt aber die Meinung schön auf den Punkt, dass die Gründe für ein Verbot von Cannabis nicht sachlich begründet sind.

Fazit: Die Rücknahme wäre ein Fehler
Die Rücknahme der Gesetze, die den medizinischen Einsatz von Cannabis erlauben, wäre aus medizinischer, gesellschaftlicher und politischer Perspektive ein Fehler.
Seit April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt. Es bleibt damit ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das unter ärztlicher Aufsicht in standardisierter Qualität eingesetzt werden kann.
Wer über Änderungen spricht, sollte deshalb präzise bleiben: Die Debatte um Genusscannabis darf nicht dazu führen, dass schwer erkrankte Menschen schlechter versorgt werden oder verlässliche Therapiewege verlieren.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Seit 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte medizinisches Cannabis verschreiben, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und andere Therapien nicht ausreichend helfen. Es wird in Apotheken abgegeben und ist – seit 1. April 2024 – wie andere Arzneimittel auf einem ärztlichen Rezept erhältlich.
Cannabis wird besonders bei chronischen Schmerzen, Spastik (z. B. bei Multipler Sklerose) und Übelkeit/Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie verordnet. Die Entscheidung trifft die behandelnde Ärztin oder der Arzt nach sorgfältiger Indikationsprüfung.
Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: eine schwerwiegende Erkrankung, keine hinreichend wirksame Alternative und Aussicht auf einen positiven Behandlungseffekt. Dann können gesetzliche Krankenkassen die Kosten übernehmen.
Aktuelle Regeln sehen vor, dass bei Folgeverschreibungen mindestens einmal pro Jahr ein persönlicher Arztkontakt stattfindet. In den dazwischenliegenden Quartalen kann Telemedizin unter bestimmten Bedingungen genutzt werden.
Ja. Medizinisches Cannabis wird unter strengen pharmazeutischen Qualitätsstandards angebaut und geprüft und nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben. Freizeitcannabis unterliegt anderen gesetzlichen Regelungen und darf nicht als Arzneimittel verwendet werden.
